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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Xmodus Systems GmbH für Dienstleistungen und Verkäufe von Ersatzeilen, Zubehör und Erzeugnissen

A. Allgemeine Bestimmungen

I. Vertragsabschluss

Wir leisten und liefern an den Besteller ausschließlich auf der Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese regeln die wechselseitigen Vertragspflichten zwischen uns und dem Besteller abschließend. Wir erkennen von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen nicht an.

Der Vertrag kommt durch Annahme der Bestellung durch uns zustande. Der Besteller verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung, § 151 Satz 1 BGB. Über den Vertragsabschluss wird der Besteller entweder von uns durch eine Bestätigung unterrichtet oder spätestens durch Ausführung der Lieferung der bestellten Waren bzw. durch das Angebot oder das Erbringen der Reparaturleistung.

Geben wir ein Angebot ab, ist dieses bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend.

Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.

II. Preise, Zahlungsbedingungen

Unsere Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung, Versand und Mehrwertsteuer, soweit nicht anders angeboten oder vereinbart.

Unsere Rechnungen sind zum Zeitpunkt der Bereitstellung oder des Versandes der reparierten Geräte oder der Ware netto ohne Abzug (Skonto) fällig. Die Zahlung ist erfüllt, sobald wir über den Betrag verfügen können. Wir akzeptieren grundsätzlich Abbuchungsauftrag, Nachnahme oder Vorauszahlung durch Überweisung. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung des Bestellers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, soweit sie auf demselben Rechtsgeschäft beruhen.

III. Rechte des Bestellers bei Mängeln

Rechte des Bestellers wegen Sachmängeln verjähren bei Kauf neuer Ersatzteilen in zwei Jahren, bei Kauf von gebrauchten Teilen in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes und bei Reparatur in einem Jahr ab Abnahme des Reparaturgegenstandes. Nimmt der Besteller den Vertragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.

Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Besteller nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet.Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.

Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

Schadensersatzansprüche wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt davon unberührt.

Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.

Im Falle der Nachbesserung werden durch uns ersetzte Teile des Bestellers unser Eigentum.

IV. Haftung

Haben wir kraft Gesetzes nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haften wir, soweit nicht Leben, Körper und Gesundheit verletzt wurden, beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Besteller für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haften wir nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Bestellers, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. Die Haftung für durch einen Mangel des Vertragsgegenstandes verursachte Schäden ist ausgeschlossen.

Unabhängig von einem Verschulden unsererseits bleibt eine etwaige Haftung unsererseits bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

V. Höhere Gewalt

Wir haben für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten nicht einzustehen, soweit die Nichterfüllung auf einem außerhalb unseres Einflussbereichs liegenden Hinderungsgrund beruht (z.B. Nichtbelieferung mit Zulieferer Komponenten, Naturkatastrophen, hoheitliche Maßnahmen). Vereinbarte Leistungsfristen gelten als entsprechend verlängert. Dauert der Hinderungsgrund länger als 2 Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

VI. Rechtswahl

Auf die Rechtsverhältnisse zwischen uns und dem Besteller sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung.

Die Bestimmungen der Ziffer V. lassen zwingende Regelungen des Rechts des Staates, in dem der Besteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, wenn und soweit der Besteller einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Bestellers zugerechnet werden kann (Verbrauchervertrag) und wenn der Besteller die zum Abschluss des Kaufvertrags erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes vorgenommen hat.

VII. Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei unseren Ansprüchen gegenüber dem Besteller dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

VIII. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden.

B. Besondere Bestimmungen für Reparaturen

I. Leistungen

Reparatur-Preise beinhalten die Reparatur und den Test der Geräte. Notwendige Ersatzteile werden gesondert berechnet. Die Geräte müssen in reparaturfähigem Zustand sein. Unsachgemäße Behandlung oder fehlende Einzelkomponenten können eine Reparaturmöglichkeit ausschließen.

Für Leistungen, die im Auftrag nicht enthalten sind oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtragsangebot vom Besteller angefordert oder von uns abgegeben werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden die Leistungen nach Aufwand berechnet.

Die Kosten für Diagnose und Handling bei nicht ausgeführten Reparaturen trägt der Besteller, wenn entweder eine Überprüfung ergibt, dass das zugeleitete Gerät fehlerfrei ist, oder eine Reparatur nicht ausgeführt werden kann, weil der beanstandete Fehler in der von dem Besteller präzisierten Form bei der Überprüfung nicht auftrat oder ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist oder der Besteller nach erfolgtem Kostenvoranschlag eine Reparatur nicht wünscht. 

Datenträger können im Zuge der Reparaturarbeiten gelöscht werden. Datensicherung und –Rettung führen wir auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers als Zusatzleistung durch, sofern technisch möglich.

Ausführungsfristen sind ungefähr vereinbart und können im Einzelfall variieren.

II. Garantieprüfung

Reparaturaufträge für Geräte, die sich innerhalb der vom Hersteller gewährten Garantiezeit befinden nehmen wir nur nach vollständiger Vorlage der erforderlichen Garantiebelege entgegen. Für den Fall der Ablehnung der Kostenübernahme durch den Hersteller berechnen wir die angefallenen Kosten gemäß Aufwand, mindestens jedoch die Pauschale für Diagnose und Handling, sofern die Ausführung der Reparatur vom Kunden nicht gewünscht wird.

III. Abnahme der Reparaturleistung

Der Besteller ist verpflichtet, den Reparaturgegenstand abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme können wir von unseren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Bei Abnahmeverzug können wir eine Aufbewahrungsgebühr berechnen. Der Vertragsgegenstand kann nach unserem Ermessen auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Bestellers.

IV. Erweitertes Pfandrecht bei Reparaturen

Uns steht wegen unserer Forderung aus dem Vertrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Vertrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Vertragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Vertragsgegenstand dem Besteller gehört.

V. Eigentumsvorbehalt

Soweit eingebaute Zubehör-, oder Ersatzteile nicht wesentliche Bestandteile des Vertragsgegenstandes geworden sind, behalten wir uns das Eigentum daran bis zur vollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.

C. Besondere Bestimmungen für den Verkauf von Ersatzteilen, Zubehör und Erzeugnissen

I. Lieferung

Wird ein vereinbarter Liefertermin aus von uns zu vertretenden Gründen überschritten, so hat uns der Besteller schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen. Diese Nachfrist beträgt mindestens drei Wochen. Erfolgt die Lieferung nach Ablauf der Nachfrist nicht und will der Besteller deswegen von dem Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, ist er verpflichtet, uns dies zuvor schriftlich unter ausdrücklicher Aufforderung zur Lieferung verbunden mit einer angemessenen weiteren Nachfrist anzuzeigen. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Im Falle des Annahmeverzugs hat der Besteller alle hiermit verbundenen Kosten, insbesondere Lagerkosten, zu tragen.

Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

II. Widerrufsbelehrung für Verbraucher

A. Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:

Xmodus Systems GmbH, Reiherstrasse 2, 35708 Haiger, Telefon: 02773/744 1 447, Fax-Nr.: 02773/7444-199, E-Mail: info@xmodus-systems.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden (Muster_Widerrufsformular.pdf), das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden

B. Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist

III. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Besteller über.

Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

IV. Hinweise zum Batteriegesetz

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:

Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Endnutzer sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch an den Verkäufer oder in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (siehe Adresse auf Lieferschein) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.

Xmodus Systems GmbH Haiger, April 2018

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